Fördersätze, technische Anforderungen und Förderfähigkeit

Haustüren Förderung 2026

Fördersätze, Voraussetzungen und Antragstellung für die BAFA-Haustürenförderung

Auch 2026 BAFA-Förderung für Haustüren 

BAFA Förderung. Auch im Jahr 2026 unterstützt der Staat den Austausch energieeffizienter Haustüren im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigentümer von Bestandsgebäuden können weiterhin attraktive Zuschüsse für ihre neue Haustür erhalten. Wir erklären Ihnen, welche Förderungen möglich sind. Gerne unterstützen wir Sie beim Kauf einer Haustür auch bei der Abwicklung der Förderungsanträge für Ihre neue Traum-Haustür von Haustürstudio Steinmann und zeigen Ihnen Möglichkeiten und Wege auf.

BAFA Fördersätze auch 2026

Gute Nachrichten für 2026: Es gibt weiterhin Geld vom Staat! Die Förderung für neue Haustüren bleibt bei 15 %. Nutzen Sie die BEG-EM-Förderung und lassen Sie sich Ihren Türentausch bezuschussen.

Mit der BEG EM sind weiterhin 15 Prozent Zuschuss drin. 

BAFA FÖRDERUNG FÜR IHRE HAUSTÜR

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung der Anträge und kümmern uns um den Energieberater. Die Unterlagen werden so vorbereitet, dass Sie diese nur noch prüfen und unterschreiben müssen.

So sichern Sie sich bequem den staatlichen Zuschuss von 15 % für Ihre neue Haustür.

BAFA Förderung für Ihre Haustür

Energieeffiziente Sanierung wird weiterhin gefördert

Haustüren von Haustürstudio Steinmann bieten nicht nur einen besonderen Komfort und eine unverwechselbare Optik. Durch den Einbau einer neuen Haustür wird die Energieeffizienz Ihres Objektes gesteigert.

Für den Austausch durch eine energieeffiziente Haustür können Sie im Rahmen der BAFA-Förderung auch im Jahr 2026 einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten erhalten.

Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % – somit sind bis zu 20 % Förderung möglich. Gerne erklären wir Ihnen, ob das für Sie in Betracht kommt.

Hier eine kurze Übersicht zu Bedingungen und Möglichkeiten.

• Förderungsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
• Gefördert werden nur Bestandsimmobilien, z.B. ein- oder Zweifamilienhäuser
• Gefördert wird die Erneuerung von Außentüren oder Toren
• Fördersatz 15% bei mind. 300 Euro Investition
• Maximale Förderungshöhe sind 30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 Euro falls ein iSFP vorliegt)
• Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) – Wir kümmern uns*

Gerne beantworten wir Ihnen dazu Ihre Fragen und kümmern uns um die komplette Abwicklung/Vorbereitung Ihrer Anträge, als auch um den erforderlichen Energieberater.

Weiter Informationen finden Sie hier: www.bafa.de

*Die Kosten eines zertifizierten Energieberaters belaufen sich auf zirka 400 Euro. 50% davon werden im Rahmen der BAFA Förderung zurückerstattet.